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   OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08   

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https://dejure.org/2008,5093
OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08 (https://dejure.org/2008,5093)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.07.2008 - 16 Wx 51/08 (https://dejure.org/2008,5093)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 16 Wx 51/08 (https://dejure.org/2008,5093)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    FGG § 27 Abs. 1; ; ZPO § ... 546; ; BGB § 1004; ; WEG § 10 Abs. 6 S. 2, 2. Alt. n. F.; ; WEG § 10 Abs. 6 S. 3 n. F.; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 22 Abs. 1 S. 1; ; WEG §§ 43 ff.; ; WEG § 47 a. F.; ; WEG § 48 Abs. 3 a. F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1; BGB § 1004
    Unterlassungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Balkonverglasung an Hochhaus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässige bauliche Änderungen durch Balkonverglasungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    WEG: Am Hochhaus Balkone verglast - Das ist eine bauliche Veränderung, der alle Eigentümer zustimmen müssen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist Anspruch auf Rückbau noch ein Individualanspruch? (IMR 2008, 347)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 136
  • WuM 2008, 744
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08
    Auch nach neuem Recht, das mit Ausnahme der Verfahrensvorschriften der §§ 43 ff. WEG auf den vorliegenden Fall anzuwenden ist (BGH NJW 2007, 3492), gilt nichts anderes; denn Beseitigungsansprüche gehören zu denjenigen Rechten, die der teilrechtsfähige Verband gem. § 10 Abs. 6 S. 3 WEG n. F. an sich ziehen kann, wobei es allerdings auch hierzu eines entsprechenden Beschlusses bedarf (vgl. z. B Bamberger/Roth/Hügel, Beck?scher Online-Kommentar, 8. Edition, § 22 WEG Rdn. 24; Bärmann/Pick, WEG 18. Auflage, § 22 Rdn. 27).
  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08
    Ansprüche auf Beseitigung einer baulichen Veränderung sind grundsätzlich Individualansprüche der übrigen Eigentümer, da die Gemeinschaft als solche nicht (Mit-)Eigentümerin ist und daher nicht in ihrem Eigentum gestört werden kann mit der Folge, dass es für die Rechtsverfolgung durch die Gemeinschaft aufgrund des bis zum 30.06.2007 geltenden Rechts eines ermächtigenden Beschlusses der Eigentümerversammlung bedurfte (BGH NJW 2006, 2187).
  • OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99

    WEG; Bauliche Veränderungen

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08
    Ästhetische Fragen können aber subjektiv geprägt sein und sind deshalb in den Fällen, in denen sich die Zulässigkeit einer baulichen Veränderung nur nach § 22 Abs. 1 S. 1 WEG (früher S. 2) i. V. m. § 14 Nr. 1 WEG richtet, kein taugliches Kriterium (Senat MDR 2000, 760 u. OLGR Köln 2006, 593).
  • OLG Hamm, 22.12.2005 - 15 W 375/04

    Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08
    Insbesondere konnte es seine Feststellungen anhand der zu den Akten gereichten Fotos treffe, da diese Groß- und Detailaufnahmen enthalten und sich hieraus ein aussagekräftiges Bild über die äußere Gestaltung der Anlage ergibt (vgl. auch OLGReport Hamm 2006, 593; Senat WuM 2006, 537 u. OLGR Köln 2005, 701).
  • OLG Köln, 12.05.2006 - 16 Wx 93/06

    Wahl eines Mitgliedes des WEG -Verwaltungsbeirates

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08
    Insbesondere konnte es seine Feststellungen anhand der zu den Akten gereichten Fotos treffe, da diese Groß- und Detailaufnahmen enthalten und sich hieraus ein aussagekräftiges Bild über die äußere Gestaltung der Anlage ergibt (vgl. auch OLGReport Hamm 2006, 593; Senat WuM 2006, 537 u. OLGR Köln 2005, 701).
  • OLG Köln, 09.03.2006 - 16 Wx 27/06

    Entfernung eines integrierten Balkonschranks als bauliche Veränderung -

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08
    Ästhetische Fragen können aber subjektiv geprägt sein und sind deshalb in den Fällen, in denen sich die Zulässigkeit einer baulichen Veränderung nur nach § 22 Abs. 1 S. 1 WEG (früher S. 2) i. V. m. § 14 Nr. 1 WEG richtet, kein taugliches Kriterium (Senat MDR 2000, 760 u. OLGR Köln 2006, 593).
  • OLG Köln, 18.04.2005 - 16 Wx 40/05

    Pflicht des Wohnungseigentümers zum Rückbau einer Fensteranlage

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08
    Unabhängig von der Bestandskraft der Entscheidung wurde damit ein Ziel verfolgt, das ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach; denn bei einem Hochhaus, dessen Gesamteindruck maßgeblich von der Struktur und Linienführung der Fensteranlagen geprägt wird und bei dem in der Vergangenheit Veränderungen an Fensteranlagen hingenommen worden sind, handelt die Eigentümergemeinschaft nicht treuwidrig, wenn sie "das Maß als voll ansieht" und von einem Wohnungseigentümer den Rückbau einer weiteren ohne Zustimmung angebrachten und nicht dem ursprünglichen Erscheinungsbild entsprechenden Fensteranlage verlangt (Senat NZM 2005, 790 = FGPrax 2005, 203).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 26.02.2015 - 72 C 105/14

    Entziehung des Wohnungseigentums wegen massiver Störung des Hausfriedens: Pflicht

    2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093; BGH, Beschl. v. 30. März 2006 - V ZB 17/06, NZM 2006, 465; OLG Köln, Beschl. v. 3. Juli 2008 - 16 Wx 51/08, NJOZ 2008, 4567, 4568).
  • LG Berlin, 25.11.2016 - 85 S 103/15

    Wohnungseigentumsanlage: Beseitigungsanspruch für eine vom Gewerberaummieter an

    Im vorliegenden Fall ist jedoch durch den Beschluss in der Eigentümerversammlung (ETV) vom 04.12.2014 zu TOP 12 c (Protokoll Bl. 11-12 d. A.) der vorgenannte Individualanspruch "vergemeinschaftet" worden, was rechtlich zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007 -VII ZR 236/05-; OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2008 -16 Wx 51/08-; beide zitiert nach juris).

    Denn zur Rechtfertigung einer nachteilhaften baulichen Veränderung kann man sich nicht auf das Vorhandensein anderer baulicher, nachteilhafter Veränderungen berufen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2008 -16 Wx 51/08-, zitiert nach juris).

  • LG Hamburg, 02.05.2012 - 318 S 79/11

    Wohnungseigentum: Anforderungen an die Vergemeinschaftung von

    In jedem Fall bedarf es hierzu aber einer entsprechenden Beschlussfassung (BGH, NJW 2006, 2187; OLG Köln, WuM 2008, 744).
  • LG Saarbrücken, 20.01.2009 - 5 S 23/08
    Der von der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeklagte Anspruch auf Unterlassung des Parkens auf dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Hofbereich (vgl. dazu §§ 1004 Abs. 1 BGB i. V. m. 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG) ist ein Individualanspruch, der nicht der Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern den einzelnen Wohnungseigentümern zusteht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30.3.2006, Az.: V ZB 17/06, NJW 2006, 2187, zitiert nach Juris Rdnr. 12; BayObLG, Beschluss vom 15.1.2004, Az.: 2 ZBR 225/03, NJW-RR 2004, 1160, zitiert nach Juris Rdnr. 12; BayObLG, Beschluss vom 30.5.1996, Az.: 3 ZBR 9/96; ZMR 1996, 565, zitiert nach Juris Rdnr. 7; OLG Köln, Beschluss vom 3.7.2008, Az.: 16 Wx 51/08, WuM 2008, 744, zitiert nach Juris Rdnr. 12; Bärmann/Wenzel, WEG, 10. Auflage, § 10 WEG Rdnr. 256; Reichel-Scherer in JurisPK-BGB Band 3, 4. Auflage 2008, § 21 Rdnr. 140; Staudinger/Bub, WEG, 2005 Rdnr. 290; Bärmann/Pick, WEG, 18. Auflage 2007, Rdnr. 28).
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